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Informationelle Selbstbestimmung

Informationelle Selbstbestimmung

 

Informationelle Selbstbestimmung ist das Grundrecht, über die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe der eigenen personenbezogenen Daten zu entscheiden. Das Prinzip leitet sich aus dem Schutz der Menschenwürde und der allgemeinen Handlungsfreiheit ab und garantiert, dass jede Person darüber bestimmen kann, welche Angaben über sie von Unternehmen, Behörden oder anderen Akteuren gesammelt werden und zu welchen Zwecken diese verwendet werden dürfen. Dabei stehen die Einwilligung des Betroffenen, die Zweckbindung der Daten sowie die Transparenz gegenüber dem Betroffenen im Mittelpunkt. Wer Informationen über eine Person speichert, muss diese Person klar und verständlich über Art, Umfang und Ziel der Datenverarbeitung informieren und ihr das Recht einräumen, jederzeit Auskunft zu verlangen, falsche Angaben korrigieren zu lassen und Daten vollständig löschen zu lassen. Diese Rechte gelten sowohl für digitale Anwendungen wie soziale Netzwerke, Online‑Shops und Suchmaschinen als auch für staatliche Register und behördliche Verfahren. Das Verfahren wird durch Datenschutzgesetze wie die Europäische Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) konkretisiert, die Vorgaben zu Einwilligung, Datenminimierung, Sicherung der Datenintegrität und Rechenschaftspflicht festlegen. Der Schutz der informationellen Selbstbestimmung ist damit ein zentraler Baustein der modernen Privatsphäre‑Kultur und ein unverzichtbares Element für das Vertrauen in digitale Dienste und staatliche Institutionen.