Backup
Ein Backup (Deutsch : Datensicherung) ist die systematische Kopie von Daten / Dateien / System‑Images, die an einem getrennten Speicherort abgelegt wird, um bei Datenverlust, Beschädigung oder einer Katastrophe die ursprünglichen Informationen wiederherstellen zu können.
Warum Backups wichtig sind
Arten von Backups
Grundlegender Backup‑Workflow
- Planung – Auswahl der zu sichernden Daten, Festlegen von RPO (Recovery Point Objective) und RTO (Recovery Time Objective).
- Policy‑Definition – Backup‑Intervall, Aufbewahrungsdauer, Verschlüsselung, Kompression.
- Auswahl des Mediums – Disk (NAS, DAS), Tape (LTO), Cloud, externe Festplatte.
- Durchführung – Agent‑basiert (Client‑Software) oder agent‑frei (Dateisystem‑Snapshot).
- Verifizierung – Prüfen, ob das Backup vollständig und lesbar ist (Checksummen, Test‑Restore).
- Aufbewahrung – Sicheres Lagern, ggf. 3‑2‑1‑Regel (3 Kopien, 2 verschiedene Medien, 1 Off‑Site).
- Wiederherstellung – Daten aus dem gewünschten Backup‑Set wieder in das Produktivsystem zurückspielen.
Best Practices (Kurz‑Checkliste)
- 3‑2‑1‑Regel anwenden.
- Verschlüsselung : AES‑256 oder höher, sowohl bei Übertragung (TLS 1.2+) als auch im Ruhezustand.
- Integritäts‑Checks : MD5/SHA‑256‑Hashes, regelmäßige Test‑Restores (mind. 1 % pro Monat).
- Automatisierung : Skripte oder Backup‑Software (Veeam, Bacula, Duplicati, Acronis, Windows Server Backup).
- Retention‑Policy : Alte Backups nach festem Zeitraum löschen, um Speicher zu sparen und Compliance zu erfüllen.
- Zugriffskontrolle : Nur autorisierte Admins dürfen Backups erstellen/ändern.
- Dokumentation : Backup‑Plan, Verantwortlichkeiten, Wiederherstellungs‑Prozeduren klar festhalten.
Häufig genutzte Backup‑Tools (Auswahl)
Rechtliche und regulatorische Aspekte (Auszug)
- DSGVO : Personenbezogene Daten müssen gesichert und bei Verlust unverzüglich gemeldet werden.
- ISO 27001 : Anforderung A.12.3 „Backup“ – regelmäßige Sicherung und Wiederherstellung testen.
- PCI‑DSS : Daten von Kreditkarten müssen bei Backups verschlüsselt und Zugriff protokolliert werden.
- BDSG / IT‑Sicherheitsgesetz : Unternehmen müssen angemessene Maßnahmen zur Datenverfügbarkeit nachweisen.
