DSGVO – Datenschutz‑Grundverordnung (EU‑Verordnung 2016/679)
Was ist die DSGVO?
Die Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) ist eine Rechtsvorschrift der Europäischen Union, die am 25. Mai 2018 in Kraft trat. Sie regelt den Schutz personenbezogener Daten natürlicher Personen und gilt für alle Unternehmen, Behörden und Organisationen, die Daten von EU‑Bürgern verarbeiten – unabhängig davon, wo diese Unternehmen ihren Sitz haben.
Kerndefinitionen
Grundprinzipien der DSGVO
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
- Daten dürfen nur auf einer validen Rechtsgrundlage verarbeitet werden (z. B. Einwilligung, Vertrag, berechtigtes Interesse).
- Zweckbindung
- Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden.
- Datenminimierung
- Nur die für den Zweck nötigen Daten dürfen verarbeitet werden.
- Richtigkeit
- Daten müssen korrekt und bei Bedarf aktualisiert sein.
- Speicherbegrenzung
- Daten dürfen nicht länger als nötig gespeichert werden.
- Integrität und Vertraulichkeit
- Angemessene Sicherheit (technisch und organisatorisch) muss gewährleistet sein.
- Rechenschaftspflicht
- Der Verantwortliche muss die Einhaltung nachweisen können (Dokumentation, Audits).
Rechte der betroffenen Personen
Pflichten für Unternehmen
- Datenschutz‑Folgenabschätzung (DSFA) – Bei hohem Risiko für die Rechte der Betroffenen (z. B. umfangreiche Profilbildung).
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Dokumentation aller Datenverarbeitungen.
- Datenschutz‑By‑Design & By‑Default – Datenschutz bereits bei System‑Entwicklung integrieren.
- Meldung von Datenpannen – Innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde melden, ggf. betroffene Personen informieren.
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) – Vertragliche Regelungen mit allen externen Dienstleistern, die Daten verarbeiten.
- Datenschutz‑Beauftragter (DSB) – Bei umfangreicher Verarbeitung, Kerntätigkeit im Bereich Datenschutz oder öffentliche Stelle.
- Schulung & Sensibilisierung – Regelmäßige Mitarbeiterschulungen zu Datenschutzthemen.
Bußgelder & Sanktionen
- Bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nach Schwere) bei Verstößen gegen die Grundprinzipien.
- Bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des Jahresumsatzes bei Verstößen gegen Betroffenen‑Rechte, Auftragsverarbeiter‑Pflichten, Meldungspflichten usw.
Praxis‑Checkliste für kleine & mittlere Unternehmen (KMU)
Internationale Datenübermittlung
- Standardvertragsklauseln (SCCs), Binding Corporate Rules (BCRs) oder EU‑US‑Privacy‑Shield (bis 2020 gültig; seitdem ersetzt durch neue Regelungen) sind nötig, wenn Daten in Drittländer außerhalb der EU/EWR übertragen werden.
Zusammenfassung
Die DSGVO stellt einen einheitlichen, strengen Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten in der EU dar. Sie fordert von Unternehmen:
- Transparenz, Rechenschaft und Sicherheit bei allen Datenverarbeitungen.
- Rechte der Betroffenen zu achten und zu ermöglichen.
- Risiken frühzeitig zu identifizieren (DSFA) und bei Verstößen schnell zu reagieren (Meldung innerhalb 72 Stunden).
Die Einhaltung der DSGVO schützt nicht nur vor hohen Bußgeldern, sondern stärkt das Vertrauen von Kunden und Partnern in die verantwortungsvolle Handhabung ihrer Daten.
