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Domaingrabbing

Domain‑Grabbing

 

Definition

Domain‑Grabbing (auch Domain‑Squatting oder Cybersquatting genannt) bezeichnet das vorsätzliche Registrieren von Domain‑Namen, die bereits als Marke, Firmenname, populärer Begriff oder geplante Web‑Adresse einer anderen Person bzw. eines Unternehmens existieren. Das Ziel ist meist, später von den Besitzern der betroffenen Marken Geld zu erpressen, den Traffic umzuleiten oder schlichtweg die Domain zu blockieren, bis sie anderweitig erworben werden kann.

 

Typische Vorgehensweisen

Methode
Ablauf
Ziel
Marken‑Squatting
Registrieren von Domains, die identisch oder sehr ähnlich zu eingetragenen Marken (z. B. example‑shop.com zu Example).
Verkauf an Markeninhaber gegen hohe Ablösesumme.
Typo‑Squatting
Registrierung von Domains mit häufigen Tipp‑Fehlern (z. B. exampel.com statt example.com).
Traffic abfangen, Werbung schalten oder Phishing.
Brand‑Hijacking
Nutzung von Domains, die den Ruf einer bekannten Marke ausnutzen (z. B. paypal‑login.com).
Phishing, Schadsoftwareverbreitung.
Expired‑Domain‑Sniping
Automatisierte Überwachung abgelaufener Domains und sofortiges Registrieren.
Aufbau von Backlink‑Profilen, SEO‑Manöver.
Keyword‑Domaining
Kauf von generischen Keywords als Domains (z. B. shoes.com).
Weiterverkauf oder Monetarisierung via Werbung.
Law‑Exploitation
Registrieren von Domains mit ähnlichen Rechtsbegriffen (z. B. lawyer‑services.org) und später „Erpressung“ von Anwaltskanzleien.
Erpressung, Verkauf.

Rechtliche Rahmenbedingungen (Deutschland & EU)

  • Marken‑Gesetz (MarkenG) – Unter § 14 (Verwechslungsgefahr) kann ein Markeninhaber die unberechtigte Nutzung einer Domain gerichtlich untersagen lassen.
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – § 5 Nr. 3 verbietet die Ausnutzung fremder Kennzeichen ohne berechtigten Grund.
  • EU‑Verordnung Nr. 596/2009 (Cybersquatting‑Richtlinie) – Regelt Verfahren zur Rückgabe von Domains, die in böser Absicht registriert wurden.
  • UDRP (Uniform Domain‑Name‑Dispute‑Resolution‑Policy) – Verfahren der ICANN, das internationale Streitfälle über .com, .net, .org usw. regelt.
 

Gerichtsentscheidungen (Beispiele)

  • Google Inc. v. Gleason (USA, 2014) – Markeninhaber konnte die Domain gogle.com zurückerhalten, weil sie Verwechslungsgefahr erzeugte.
  • Bayer AG v. NIPO (Deutschland, 2015) – Bayer erlangte die Domain bayer‑pharma.de, da sie zum Bekämpfen von Markenpiraterie genutzt wurde.
 

Wie Sie sich schützen können

  1. Domain‑Monitoring
    • Nutzen Sie Tools (z. B. DomainTools, DNSTrace, Brand‑Watch‑Services), die Ihre Marke rund um die Uhr auf neue Registrierungen prüfen.
     
  2. Marken‑registrieren
    • Sichern Sie die wichtigsten Varianten Ihrer Marke (verschiedene TLDs, Tipp‑Fehler, gängige Schreibweisen) über einen Registrar oder spezialisierte Marken‑Domain‑Provider.
     
  3. Domain‑Management‑Plattform
    • Zentralisieren Sie alle Ihre Domains bei einem Anbieter, um einheitliche Verlängerungen und Renew‑Warnings zu erhalten.
     
  4. Rechtzeitige Verlängerung
    • Stellen Sie sicher, dass Ihre Domains immer mindestens 30 Tage vor Ablauf erneuert werden; aktivieren Sie Auto‑Renew, falls möglich.
     
  5. DNSSEC & DNS‑Protokoll‑Sicherheit
    • Aktivieren Sie DNSSEC, um Manipulationen am Nameserver zu erschweren (schützt jedoch nicht vor Grabbing, sondern vor Hijacking).
     
  6. Rechtsstrategie vorbereiten
    • Halten Sie Unterlagen bereit (Markenanmeldung, Nutzung der Domain, Nachweis von Markenbekanntheit), um schnell auf Rechtsverstöße reagieren zu können.
     
  7. Verhandlungsbereitschaft
    • In manchen Fällen ist ein schneller, moderater Kauf der gesuchten Domain günstiger als ein langwieriges Gerichtsverfahren.
 

Was tun bei bereits ergriffenem Domain‑Grabbing?

  • Abmahnung – Senden Sie eine formelle Unterlassungs‑ und Anspruchserklärung (oft über einen Anwalt).
  • UGDP‑Beschluss – Beantragen Sie bei der zuständigen Schlichtungsstelle (z. B. WIPO, NDIS) die Rückübertragung der Domain.
  • Gerichtliche Klage – Wenn Mediation scheitert, kann der Rechtsweg über eine Marken‑ oder Wettbewerbs­klage beschritten werden.
  • Sicherheits‑Scan – Prüfen Sie, ob die betroffene Domain bereits für Phishing/Schadsoftware genutzt wird; ggf. informieren Sie Betroffene (Kunden, Partner).
 

Präventive Maßnahmen für Unternehmen

Maßnahme
Nutzen
Domain‑Portfolio‑Aufbau
Reduziert das Risiko, dass Dritte die gewünschten Namen registrieren.
Marken‑Watch‑Dienst
Frühzeitige Warnung bei potenziellem Grabbing.
Vertragliche Schutzklauseln
Im Kauf‑/Leasing‑Vertrag von Domains klare Rechtsgrundlagen festlegen.
Community‑Monitoring
Beobachten Sie soziale Medien und Foren, wo neue Domains häufig diskutiert werden.
Schulung der Rechtsabteilung
Sicherstellen, dass das Team mit UDRP‑ und UDR‑Verfahren vertraut ist.